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Insolvenzverwaltung

Im Insolvenzrecht sind wir begleitend und beratend tätig. Wir können Sie sowohl im Vorfeld einer drohenden Insolvenz mit dem Ziel der Insolvenzvermeidung unterstützen als auch im Insolvenzverfahren vertreten, um Ihre Rechte zu wahren.

Hierfür ist unsere Kanzlei multidisziplinär ausgerichtet. Unsere Beratungstätigkeit umfasst nicht nur die rechtliche, sondern durch Einbeziehung unserer betriebswirtschaftlichen Abteilung auch die betriebswirtschaftliche Unterstützung der unternehmerischen Tätigkeit.

Die Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei ist bei der unternehmerischen Bewältigung der Krise ein wichtiger und oft entscheidender Schritt zum nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.

Unsere Leistungen umfassen im Rahmen der Insolvenzberatung insbesondere:

  • Feststellung der Ursachen der Krise und Konzepte zur Gegensteuerung
  • Erstellung von Fortführungsprognosen und Sanierungskonzepten
  • Prüfung der Sanierungsfähigkeit von Unternehmen/Fortbestandsprognosen
  • Ermittlung des Unternehmensstatus
  • Feststellung eines Insolvenzgrundes und der Insolvenzantragspflicht
  • Aufstellung eines Überschuldungsstatus
  • gesellschaftsrechtliche und steuerliche Beratung bei Strukturveränderungen
  • arbeitsrechtliche Beratung und Verhandlungen mit Betriebsräten, Unterstützung bei dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und bei der Umsetzung personalbezogener Maßnahmen
  • Verhandlungen mit Gläubigern über Stundungen, Erlasse, Neufinanzierungen
  • Unterstützung bei der Abwehr von Haftungsansprüchen der Finanzverwaltung und der Arbeits- und Sozialverwaltung
  • Beratung und Vertretung von Geschäftsführern, Prokuristen, leitenden Angestellten, Gesellschaftern und Gläubigern im Falle der Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen, die insolvenzrechtlich ausgelöst werden

Im Rahmen der Gläubigerberatung können wir etwa wie folgt für Sie tätig sein:

  • vorbeugende Abmilderung gegen das Insolvenzrisiko von Geschäftspartnern
  • Vertretung bei der Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter
  • Verfolgung von Aussonderungsrechten und Absonderungsrechten
  • Prüfung von Sicherheiten und Aufrechnungslagen
  • Unterstützung bei der Verwertung von Drittsicherheiten
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegen Warenkreditversicherungen
  • Unterstützung bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Herbeiführung von Vereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter
  • Erstellung von Insolvenzplanentwürfen

Mehrere unserer Rechtsanwälte werden von diversen Gerichten als Insolvenzgutachter, Insolvenzverwalter, vorläufiger Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt, sodass wir die Materie auch aus diesem Blickwinkel kennen.

Wir stehen auch Verbrauchern/Privatpersonen oder ehemaligen Selbständigen bei dem Versuch der Sanierung oder der Schuldenregulierung oder bei der Stellung eines Insolvenzantrages mit dem Ziel der Restschuldbefreiung beratend zur Seite.

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